Ohne Krankenversichertenkarte geht fast nichts mehr!
Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Digitalisierungsmaßnahmen ist die Erbringung von Kassenleistungen ohne Computer leider nicht mehr möglich! Erst nach dem Einlesen Ihrer Krankenversichertenkarte können wir einen aktuell gültigen Behandlungsfall für das aktuelle Quartal in der EDV anlegen und Kassenleistungen für Sie erbringen.
Das Nachreichen der Krankenversichertenkarte ist mit einem immensen personellen und zeitlichen Aufwand verbunden, den eine Praxis unter den aktuellen politischen Rahmenbedingungen nicht mehr Leisten kann. Deshalb gilt für unsere Praxis zunächst leider folgende Regelung:
Ohne Vorlage der Krankenversichertenkarte...
- ist keine Krankmeldung möglich!
- können keine Medikamente auf Kasse verordnet werden!
- kann keine Behandlung nicht akut lebensbedrohlicher Erkrankungen als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse erfolgen!
Sollten Sie Ihre Krankenversichertenkarte nicht vorlegen können, werden wir zukünftig also nur noch eine Notfallbehandlung durchführen können oder wir müssen Ihnen alle Leistungen privat berechnen!