e-Rezept

Ab 01.01.2024

Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Digitalisierungsmaßnahmen dürfen ab 2024 normale verschreibungspflichtige Medikamente nur noch als sog. E-Rezept zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden.

Das heißt ein rosa Rezept aus Papier gibt es nicht mehr (bzw. nur noch in begründeten Ausnahmefällen).

Ihre Verordnung wird ab sofort von der Praxis über das Internet an einen zentralen Rechner übermittelt. 

Sie bekommen Ihre Medikamente nun in (fast) jeder Apotheke unter Vorlage Ihrer Krankenversichertenkarte. Der Apotheker ruft die Verordnung ebenfalls über das Internet vom zentralen Rechner ab.

Auf Verlangen erhalten Sie in begründeten Ausnahmefällen den Ausdruck eines QR-Codes auf Papier (sog. Token), mit dem Sie dann in der Apotheke Ihre Verordnung abrufen lassen können.

E-Rezept-Token-Muster

Folgende Verordnungen werden zunächst weiterhin auf Papier ausgestellt:

  • alle privaten Verordnungen
  • Verordnungen für Selbstzahler („Grünes Rezept“)
  • Betäubungsmittel
  • Hilfsmittel
Das E-Rezept ist da
Markiert in: